Wir über uns
Das Staatliche Baumanagement Elbe-Weser (SB Elbe-Weser) mit seinem Hauptsitz in Cuxhaven koordiniert und steuert die unterschiedlichen Aufgaben des staatlichen Bauens in den Liegenschaften des Landes und des Bundes.
Der regionale Zuständigkeitsbereich des Amtes umfasst das Elbe-Weser-Dreieck mit den Landkreisen Cuxhaven, Stade, Osterholz, Rotenburg (Wümme) sowie dem Landkreis Friesland (nur Bauaufgaben in militärischen Liegenschaften). Sechs weitere Bauämter sind für den übrigen Teil Niedersachsens zuständig.
Rund 80% des Auftragsvolumens des Amtes wird an den Bundeswehrstandorten umgesetzt.
Das SB Elbe-Weser hat zurzeit insgesamt 112 Beschäftigte.
Zur Sicherstellung einer möglichst ortsnahen baufachlichen Betreuung im gesamten Zuständigkeitsbereich sind 29 Beschäftigte in der auswärtigen Organisationseinheit in Bremervörde tätig.
Die drei Baugruppen, die Fachbereiche Betriebstechnik, Ingenieurbau und Hochbau sowie die Geschäftsstelle arbeiten im SB Elbe-Weser interdisziplinär zusammen, unterstützt durch ein Controlling.
Das SB Elbe-Weser ist für den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes zuständig, beginnend mit der Nutzerberatung, dem Projektanstoß, über die Projektvorbereitung bzw. die Projektorganisation bis hin zur Fertigstellung des Bauwerks bzw. der Anlage. Ein besonderes Augenmerk legt das SB Elbe-Weser dabei auf die Einhaltung der vorgegebenen Qualitäten, Termine und Kosten.
Auch während der Nutzung des Bauwerks ist das SB Elbe-Weser für dessen Bauunterhaltung maßgeblich verantwortlich.
Somit trägt das SB Elbe-Weser in erheblichem Umfang zum Werterhalt der Gebäude bei.
Bei der Abwicklung der Baumaßnahmen werden delegierbare Aufgaben teilweise vom SB Elbe-Weser an Architekturbüros und Ingenieurbüros zur Bearbeitung übergeben.
Die Gesamtverantwortung der Projektabwicklung bleibt auch hier beim SB Elbe-Weser.
Zusätzlich zu diesen klassischen Bauaufgaben prüft das SB Elbe-Weser auch Zuwendungsanträge, führt die baurechtlichen Verfahren für Baumaßnahmen durch und bearbeitet eingehende Anträge bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen von Änderungsverfahren.