Dem Landesamt für Finanzen (LfF) obliegt die Zahlbarmachung von Bezügen sowie Zuschüssen zu Krankheitskosten (Beihilfe) der Beamten, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland Pfalz.

Das LfF hat darüber hinaus für zahlreiche staatsnahe Institutionen die Lohnzahlung übernommen.

Das LfF zählt mit seinen ca. 600 Mitarbeitern zu den größten „Lohnbüros“ des Landes Rheinland-Pfalz. Es betreut rund 180.000 Bedienstete des Landes.

Das LfF ist zuständig für:

  • Richter, Beamte und Beschäftigte des Landes Rheinland-Pfalz
  • Versorgungsempfänger (einschl. Ruhelöhner) des Landes Rheinland-Pfalz
  • die Reisekostenabrechnung sowie die Abrechnung von Trennungsgeld und Umzugskosten für nahezu die gesamte Landesverwaltung

Es verwaltet ein Gesamtausgabevolumen in Höhe von ca. 7,10 Mrd. Euro. Das entspricht rund 40% des Landeshaushaltes.

In den Zuständigkeitsbereich des LfF gehören daneben die Aufgaben

  • des Amtes für Wiedergutmachung in Saarburg und
  • des IPEMA®-Service-Centers. Mit Einführung des auf SAP HCM basierenden integrierten Systems für das Personalmanagement und die Bezügeabrechnung (IPEMA®) für die rheinland-pfälzische Landesverwaltung im Jahr 2011 wurde im LfF das IPEMA®-Service-Center (ISC) als zentrale Einheit für die Wartung des Regelbetriebs, Anpassung bzw. Erweiterung des IPEMA®-Systems, Service Management sowie Steuerung und Kontrolle aller Abrechnungsläufe installiert.

Als familienfreundlicher Arbeitgeber legt das LfF großen Wert auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit seiner familienfreundlichen Personalpolitik auf Grundlage der „Selbstverpflichtung zur Sicherung einer familienfreundlichen Personalpolitik“ verfolgt das LfF insbesondere das Ziel, seinen Bediensteten eine ausgewogene Balance zwischen Beruf und Familie zu ermöglichen. Das LfF bietet u. a. flexible Arbeitszeiten, Übertragung von Zeitguthaben, Teilzeitbeschäftigung, alternierende Telearbeit, kurzfristige Arbeit von Zuhause, interne und externe Ferienbetreuungsangebote, Eltern-Kind-Zimmer, Gesundheitsmanagement.

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