Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) (§ 185A SGB IX) in Bayern bieten Arbeitgebern umfassende Unterstützung und Orientierung bei der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, indem sie gezielt durch die Vielzahl an Förderungen und Unterstützungsleistungen navigieren und damit die Komplexität der Teilhabeleistungen überschaubar machen. Diese Anlaufstellen sind im Integrationsfachdienst gGmbH (IFD GGMBH) (§ 192SGB IX) implementiert, welcher Menschen mit Behinderungen bei der beruflichen Integration durch Beratung, Begleitung und Arbeitsplatzanpassung in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und verschiedenen Institutionen unterstützt.
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