Das Kammergericht ist als Oberlandesgericht des Landes Berlin das höchste Berliner Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Straf- und Zivilsachen. Im vierstufigen Gerichtsaufbau Deutschlands steht das Kammergericht über den Amtsgerichten und dem Landgericht, aber unterhalb des Bundesgerichtshofs. Es ist vorrangig als Berufungs-, Revisions- und Beschwerdeinstanz tätig, aber auch erstinstanzlich in sogenannten Staatsschutzsachen tätig.

Zusätzlich ist das Kammergericht Berlin zentrale Ausbildungs- und Einstellungsbehörde für die Rechtsreferendare und Anwärter*innen im nichtrichterlichen Dienst (Justizfachwirte, Justizhauptwachtmeister*in, Gerichtsvollzieher*in und Rechtspfleger*in) für die Berliner Justiz.

Das Referat für Aus- und Fortbildung ist für die Organisation und Betreuung aller Anwärter*innen und Auszubildenden (ca. 600 Personen) des nichtrichterlichen Dienstes zuständig.

Das Kammergericht Berlin ist Aussteller auf dem Karrieretag Berlin.

Ausbildung oder Duales Studium in der Berliner Justiz?