Das Oberlandesgericht Stuttgart ist das oberste württembergische Gericht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zuständig für alle Land-/Amtsgerichte sowie Staatsanwaltschaften des Bezirks.

In unseren Behörden arbeiten neben den Richtern auch Beamte des gehobenen Justizdienstes (Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher), Beamte des mittleren Justizdienstes (Justizfachwirte) sowie Justiz(fach-)angestellte.

Den Gerichten obliegt die Rechtsprechung u.a. in bürgerlich-rechtlichen Verfahren, Strafverfahren und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Betreuungs- und Nachlass-, Grundbuch- und Handelsregistersachen). Die Staatsanwaltschaften sind zuständig für die Verfolgung von Straftaten und für die Anklageerhebung bei Gericht.